Honorar

Honorar

Honorar

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung. Das gesetzliche Honorar bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Bei der Vereinbarung eines Zeithonorars liegt der Stundensatz, orientiert an den Maßstäben des gesetzlichen Honorars, zwischen 150,00 EUR und 300,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist möglich. Es ist sinnvoll, bereits beim ersten Gespräch die Frage der Kosten zu erörtern.